Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften? GEMA und GVL erklärt

Was ist eine Verwertungsgesellschaft?

Verwertungsgesellschaften nehmen die Rechte ihrer Mitglieder, die in der Regel Urheber sind, wahr. In Deutschland sind diese Institutionen im Verwertungsgesellschaftengesetz definiert:

„Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Organisation, die gesetzlich oder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt ist und deren ausschließlicher oder hauptsächlicher Zweck es ist, für Rechnung mehrerer Rechtsinhaber Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte zu deren kollektiven Nutzen wahrzunehmen, gleichviel, ob in eigenem oder in fremdem Namen.“ (§ 2 VGG)

Eine wesentliche Funktion von Verwertungsgesellschaften ist dabei die Kontrolle der sogenannten Zweitverwertung, sprich die Nutzung eines Werks nach der eigentlichen Erstveröffentlichung. Dies beinhaltet zum Beispiel die öffentliche Aufführung im Radio, Fernsehen oder in Clubs. Aber auch die Verwendung bei Covers oder Bearbeitungen.
Kommt es zu einer solchen Nutzung werden Gebühren fällig, die über die Verwertungsgesellschaft als Tantiemen an die Urheber*innen weiterfließen.

Darüber hinaus agieren Verwertungsgesellschaften oftmals ähnlich wie Gewerkschaften und versuchen die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Wirtschaft bzw. Rechteverwertern und Politik zu artikulieren.

Was macht die GEMA?

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt in Deutschland die Rechte von Komponist*innen, Texter*innen und Musikverlagen. Sie ist gleichzeitig im Austausch mit Verwertungsgesellschaften im Ausland, wodurch auch internationale Einsätze und Aufführungen über die GEMA abgerechnet werden können.

Die GEMA ist als Verein organisiert und hat aktuell ca. 80.000 Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist prinzipiell freiwillig. Die Aufnahmegebühr kostet für Urheber*innen einmalig € 90,00 zzgl. MwSt. Dazu kommt der jährliche Mitgliedsbeitrag von € 50,00 zzgl. MwSt. Ob eine Mitgliedschaft Sinn macht sollte man also vor allem auch aus einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt abwägen.

GEMA vs. YouTube – worum geht es bei dem Konflikt?

Die Streitigkeiten zwischen der GEMA und YouTube begannen bereits im Jahr 2006. Kern der Auseinandersetzung war die von der GEMA geforderte Bezahlung von Gebühren für die Verwendung von Inhalten Ihrer Mitglieder. Dies hat für lange Zeit zur Sperrung von Musikinhalten von GEMA-Mitgliedern auf der Plattform geführt.

Hintergrund der Diskussion sind verschiedene Auffassungen über die Rolle von YouTube. Die Plattform selbst sieht die Nutzer für hochgeladene Inhalte verantwortlich und weigerte sich lange entsprechende Lizenzgebühren zu bezahlen. Die GEMA hingegen wollte YouTube hierbei stärker in die Verantwortung nehmen, insbesondere weil das Google-Unternehmen mit Hilfe von Werbung hohe Umsätze erzielt.

Im Zuge der Urheberrechtsreform von 2016 kam es dann zur Einigung zwischen den Parteien, welche eine nachträgliche Ausschüttung für GEMA-Mitglieder und ein zukünftiges Abgabesystem beinhaltete. Des Weiteren wurden zuvor gesperrte Inhalte nun wieder verfügbar gemacht.
Nach wie vor gibt es aber unterschiedliche Ansichten zur Rolle und Verantwortung von YouTube, was sich öffentlich insbesondere bei der Diskussion um sogenannte Upload-Filter zeigt.

Und was macht nun die GVL?

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertritt die Rechte von Anspruchsberechtigten einer Aufnahme. Im Gegensatz zur GEMA geht es hier also nicht um die Urheber oder Verlage, sondern um alle jene, die die Aufnahme und Herstellung eines Werkes ermöglichen. Hierzu gehören die Tonträgerhersteller (Labels), Produzent*innen und ausübende Künstler*innen. Somit werden auch immer nur dann Tantiemen fällig, wenn die entsprechende Aufnahme verwendet wird, also zum Beispiel bei Verwendung im TV und Radio oder in Diskotheken, Clubs, Gaststätten usw.

Des Weiteren ist die GVL auch für die Vergabe des Labelcodes (LC) zuständig. Insbesondere bei der Bemusterung von Radiosendern bzw. bei Airplay in Deutschland ist der LC zumeist zwingende Voraussetzung.

Um Mitglied bei der GVL zu werden, muss man einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag abschließen. Dieser ist kostenlos, genauso wie die anschließende Zuteilung des Labelcodes.

Leistungsschutzrechte über Feiyr verwalten

Die Umsätze resultierend aus dem Leistungsschutzrecht sind seit Jahren steigend. Alleine in Deutschland machten diese Einnahmen mit 216 Millionen Euro im Jahr 2020 einen Umsatzanteil am Musikmarkt von 12,1 Prozent aus.

Um deine Ansprüche geltend zu machen, müssen die Verwertungsgesellschaften über entsprechende Daten zu Deinen Titeln verfügen. Die Aufbereitung dieser Daten ist meist mühevoll bzw. zeitintensiv und unterliegt je nach Land unterschiedlichen Erfordernissen.

Dein Vorteil: Feiyr als Dein Digitalvertrieb verfügt bereits über die meisten notwendigen Metadaten. Es sind lediglich ein paar Ergänzungen notwendig und Du kannst Deine Titel auf einen Schlag von uns international auswerten lassen. Derzeit können wir die Auswertung der Leistungsschutzrechte für folgende Länder anbieten:
Australien, Deutschland, Irland, Israel, Kanada, Niederlande, Österreich, USA, Estland, Lettland, Norwegen, Polen, Russland, Schweiz, Südafrika, Bulgarien, Südkorea, Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Italien, Frankreich und Schweden.

Mehr Infos dazu findest du in deinem Feiyr Account

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