Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften? GEMA und GVL

Was ist eine Verwertungsgesellschaft?

Verwertungsgesellschaften sind Institutionen, die die Rechte von Urheber:innen und anderen Anspruchsberechtigten wahrnehmen. In Deutschland regelt das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ihre Aufgaben:

„Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Organisation, die gesetzlich oder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt ist und deren ausschließlicher oder hauptsächlicher Zweck es ist, für Rechnung mehrerer Rechtsinhaber Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte zu deren kollektiven Nutzen wahrzunehmen, gleichviel, ob in eigenem oder in fremdem Namen.“ (§ 2 VGG)

Die Hauptfunktion liegt in der Kontrolle der sogenannten Zweitverwertung, etwa durch öffentliche Aufführungen, Radioplay oder Nutzung bei Coverversionen. Die daraus entstehenden Einnahmen fließen als Tantiemen an die Rechteinhaber:innen.

Darüber hinaus agieren Verwertungsgesellschaften oftmals ähnlich wie Gewerkschaften und versuchen die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Wirtschaft bzw. Rechteverwertern und Politik zu artikulieren. Dabei bieten sie Rechtssicherheit bei der Nutzung geschützter Werke.

Was macht die GEMA?

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt Komponist:innen, Texter:innen und Musikverlage in Deutschland. Sie steht auch im Kontakt mit Verwertungsgesellschaften im Ausland. So können internationale Einsätze und Aufführungen über die GEMA abgerechnet werden. Mit mehr als 80.000 Mitgliedern ist sie eine der größten Verwertungsgesellschaften Europas.

  • Mitgliedschaft – GEMA Gebühren: Freiwillig, mit einmaligen Kosten von €90 zzgl. MwSt. und jährlichem Beitrag von €50 zzgl. MwSt.
  • Internationale Zusammenarbeit: Die GEMA kooperiert mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, um Rechte weltweit abzuwickeln.

GEMA vs. YouTube – Ein langjähriger Konflikt

Seit 2006 forderte die GEMA in Deutschland Lizenzgebühren für Inhalte ihrer Mitglieder auf YouTube. Die Plattform lehnte dies zunächst ab und verwies auf die Verantwortung der Nutzer:innen. Die Auseinandersetzung führte zu jahrelangen Sperrungen von Musikinhalten von GEMA-Mitgliedern in Deutschland.

Hintergrund der Diskussion sind verschiedene Auffassungen über die Rolle von YouTube. Die Plattform selbst sieht die Nutzer:innen für hochgeladene Inhalte verantwortlich und weigerte sich lange entsprechende Lizenzgebühren zu bezahlen. Die GEMA hingegen wollte YouTube hierbei stärker in die Verantwortung nehmen. Das liegt insbesondere daran, dass das Google-Unternehmen mit Hilfe von Werbung hohe Umsätze erzielt.

Die Urheberrechtsreform von 2016 brachte eine Einigung zwischen den Parteien, welche ein zukünftiges Abgabesystem beinhaltete. Sie führte zu einem neuen Lizenzmodell und Rückzahlungen an GEMA-Mitglieder. Des Weiteren wurden zuvor gesperrte Inhalte nun wieder verfügbar gemacht. Dennoch bleiben Diskussionspunkte wie Upload-Filter kontrovers, da unterschiedliche Ansichten zur Rolle und Verantwortung von YouTube bestehen.

Und was macht nun die GVL?

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) nimmt die Rechte von Künstlern, Labels und Produzenten wahr. Im Gegensatz zur GEMA geht es hier nicht um die Urheber oder Verlage. Es geht hier um die ausführenden Akteure die sie bei einer Aufnahme vertreten. Hierzu gehören die Tonträgerhersteller (Labels), Produzent:innen und ausübende Künstler:innen.

  • Mitgliedschaft: Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags ist kostenlos.
  • Aufgaben: Verwaltung von Tantiemen, wenn die entsprechende Aufnahme verwendet wird. Das passiert zum Beispiel im TV, Radio oder in Diskotheken, Clubs und Gaststätten. Desweiteren ist die GVL auch für die Vergabe des Labelcode (LC) zuständig. Dieser Code ist für Radioplay in Deutschland zumeist zwingende Voraussetzung.

Leistungsschutzrechte mit Feiyr verwalten

Leistungsschutzrechte gewinnen stetig an Bedeutung. Allein in Deutschland betrugen die Einnahmen aus diesen Rechten 2020 rund 216 Millionen Euro. Dies stellt einen Umsatzanteil von 12,1 Prozent am Musikmarkt dar.

Um deine Ansprüche geltend zu machen, müssen die Verwertungsgesellschaften über entsprechende Daten zu deinen Titeln verfügen. Die Aufbereitung dieser Daten ist meist mühevoll bzw. zeitintensiv und unterliegt je nach Land unterschiedlichen Erfordernissen.

Dein Vorteil mit Feiyr – Feiyr als dein Digitalvertrieb verfügt bereits über die meisten notwendigen Metadaten. Es sind lediglich ein paar Ergänzungen notwendig und du kannst deine Titel international auswerten lassen. Wir erleichtern dir die Verwaltung dieser Leistungsschutzrechte durch die Bereitstellung aller nötigen Metadaten.

Derzeit können wir die Auswertung der Leistungsschutzrechte für zahlreiche Länder anbieten:

Australien, Deutschland, Irland, Israel, Kanada, Niederlande, Österreich, USA, Estland, Lettland, Norwegen, Polen, Russland, Schweiz, Südafrika, Bulgarien, Südkorea, Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Italien, Frankreich und Schweden.

Mehr Infos dazu findest du in deinem Feiyr Account

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